Der Bundesrat will die Nachaltigkeits-Berichterstattung von Schweizer Firmen der EU anpassen

Der Bundesrat veröffentlichte am 22. September 2023 wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Unternehmensführung. Diese Entwicklungen sind von hoher Relevanz, da sie die Art und Weise beeinflussen, wie Unternehmen in der Schweiz über ihre Geschäftstätigkeiten im Bereich Umwelt, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung berichten müssen.

Eine der entscheidenden Absichten betrifft den Schwellenwert für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bisher galt diese Pflicht für Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitenden. Nun hat der Bundesrat vor, diese Schwelle auf 250 Mitarbeitende zu senken. Dies entspricht den Entwicklungen in der EU, die bereits eine ähnliche Regelung umgesetzt haben.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Überprüfung der Nachhaltigkeitsberichte. Zukünftig müssten diese gemäss den veröffentlichten Eckwerten für eine Vernehmlassungsvorlage von externen Revisionsstellen verpflichtend überprüft werden, um ihre Glaubwürdigkeit und Qualität sicherzustellen.

Eine interessante Unterscheidung zur EU besteht darin, dass Schweizer Unternehmen die Wahl haben, sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entweder am EU-Standard oder an einem anderen gleichwertigen Standard, wie dem OECD-Standard, zu orientieren. Diese sogenannte Drittstaatenregelung wirft Fragen auf, insbesondere bezüglich ausländischer Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind. Hier wird der Bundesrat weitere Analysen durchführen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.

Im Bereich der Sorgfaltsprüfungspflichten analysiert der Bundesrat derzeit die Auswirkungen der geplanten EU-Richtlinie auf Schweizer Unternehmen. Diese Analyse wird voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Die Schweiz zeigt mit diesen Massnahmen ihr Engagement für eine international abgestimmte Gesetzgebung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten.

Die Saladin Public Affairs wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und Sie über weitere Fortschritte informieren.

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