Wozu sind Schweizer KMU im Bereich Nachhaltigkeit verpflichtet?

Schweizer KMU sind seit jeher über Vorgaben wie das Umweltschutzgesetz oder das Kartellgesetz zu nachhaltigem Wirtschaften verpflichtet. Doch neu sind, nach der Volksabstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative, unter dem Titel «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» zusätzliche Bestimmungen ins Obligationenrecht aufgenommen worden. KMU sind verunsichert, was für sie gilt – wir klären auf und beschreiben Chancen, die sich KMU dank der neuen Regulierungen bieten.

Direkt betroffen sind Schweizer KMU bislang erst von der so genannten «Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» (VSoTr). Den Bestimmungen zu Mineralien und Metallen unterliegen alle Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze oder Gold ab einer gewissen Menge aus Konflikt- und Hochrisikogebieten importieren oder bearbeiten. Demgegenüber befreit die VSoTr KMU von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht im Bereich Kinderarbeit, es sei denn, Produkte oder Dienstleistungen werden offensichtlich unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht. Die VSoTr verlangt, dass Risiken bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit in der Lieferkette identifiziert und gegebenenfalls Massnahmen getroffen werden sowie darüber berichtet wird. Wenn ein Unternehmen dies unterlässt oder falsche Angaben kommuniziert, macht sich der Verwaltungsrat gemäss Strafgesetzbuch strafbar.

Der zweite Teil der neuen Bestimmungen, welcher unter dem Titel «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» in das Obligationenrecht (Art. 964a – 964c OR) überführt wurde, betrifft die Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange, d.h. die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Auf Verordnungsebene ist nur die Berichterstattung über Klimabelange geregelt, und am 1. Januar 2024 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. KMU sind von der Berichterstattungspflicht nicht direkt betroffen; sie gilt nur für Publikumsgesellschaften und Unternehmen mit mehr als 500 Vollzeitstellen, einer Bilanzsumme von über CHF 20 Millionen und einem Umsatz von mehr als CHF 40 Millionen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren. Der Bundesrat plant jedoch, den Schwellenwert auf 250 Mitarbeitende zu senken.

Obwohl die Vorschriften zur Nachhaltigkeits-Berichterstattung bisher nicht für KMU gelten, sollten sich Geschäftsführer und Verwaltungsräte mit dem Thema befassen, sowohl aus strategischer Sicht als auch im Hinblick auf das Risikomanagement. Der Grund dafür ist einerseits die Entwicklung auf Europäischer Ebene und andererseits die Ankündigung des Bundesrates, sich diesen Entwicklungen auf Gesetzesebene anzupassen. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage hat er für das erste Halbjahr 2024 in Aussicht gestellt.

Was sind das für Entwicklungen, welchen sich die schweizerische Gesetzgebung angleichen will? Es sind dies die noch strengeren Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche die Europäische Union einführt. Gemäss der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht erstellen und von einer externen Revisionsstelle prüfen lassen. Die Ausführungsbestimmungen der CSRD beschreibt das 170 Seiten (!) umfassende European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Framework, welches ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Die demnächst in der Europäischen Union zu verabschiedende Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) schliesslich wird – unabhängig davon, wie stark sich die Schweiz diesem Regelwerk anpasst – dazu führen, dass europäische Unternehmen vermehrt Druck auf ihre Lieferanten, auch aus der Schweiz, ausüben: verkauft ein Schweizer KMU seine Produkte oder Dienstleistungen an grosse Unternehmen in der Europäischen Union, werden diese Kunden zusätzliche Nachhaltigkeitsinformationen einfordern. Eine Studie im Auftrag des Bundesrates zeigt denn auch, dass in der Schweiz 10'000 bis 50'000 Unternehmen unmittelbar oder mittelbar von dieser Regulierung betroffen sein werden. Kein Wunder also, erwarten gemäss einer aktuellen Umfrage von Switzerland Global Enterprise, der offiziellen Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion, drei von vier exportierenden Unternehmen, dass Nachhaltigkeit für ihr Exportgeschäft in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen wird.

Schweizer KMU tun also gut daran, sich möglichst früh mit ihrer Lieferkette und ihrer Nachhaltigkeits-Berichterstattung auseinanderzusetzen – Ersteres aufgrund direkter gesetzlicher Vorgaben und Zweiteres, um den wachsenden Ansprüchen von Stakeholdern, allem voran auf Kundenseite, gerecht zu werden. Diese Entwicklungen sollten dabei nicht als Pflichtübung, sondern als Chance betrachtet werden: sich heute um das Management und die Darstellung der eigenen Anstrengungen im Bereich Nachhaltigkeit zu kümmern, bietet nämlich die Möglichkeit, sich positiv am Markt zu positionieren und von der Konkurrenz abzuheben.

Es ist entscheidend, als KMU einen möglichst pragmatischen Weg im Bewältigen dieser neuen Herausforderungen zu suchen, denn die Ressourcen sind begrenzt. Die Saladin Public Affairs zeichnet mit ihrem Neun-Schritte-Plan einen gangbaren Weg, wie ein erfolgreiches CSR Management System mit überblickbarem zeitlichen und finanziellen Aufwand eingeführt werden kann. Wir begleiten Sie zudem gerne bei dessen Umsetzung. Sie sparen damit Zeit und Geld und erfüllen trotzdem alle gesetzlichen Vorgaben und können sich Ihren Kunden als vorbildliches Unternehmen präsentieren.

Kontaktieren Sie uns also noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch!.