Schweizer Unternehmen, die in der EU einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro machen, sind vom neuen europäischen Lieferkettengesetz direkt betroffen.
Die so genannte «Corporate Sustainability Due Diligence Directive» (CSDDD), auf welches sich das Europaparlament gemeinsam mit EU-Staaten am 13. Dezember 2023 geeinigt hat, geht weiter als das bereits bestehende, deutsche Lieferkettengesetz. Denn mit dem EU-Gesetz werden Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar und können zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Sogar Schadenersatzansprüche sind möglich, sollten Parlament und Rat den Kompromiss nicht noch ablehnen.
Das neue Gesetz schreib vor, dass Unternehmen ihre gesamte vorgelagerte Lieferkette auf Verstösse gegen den Umweltschutz, die Gesundheit und die Menschenrechte überprüfen. Stellen sie Verstösse fest, müssen sie dagegen vorgehen oder die Geschäftsbeziehungen beenden. Auch die Abnehmer von Produkten und Dienstleistungen müssen teilweise überprüft werden. Zudem müssen Konzerne einen Absenkpfad für ihre CO2-Emissionen definieren, der mit dem Pariser Klimaabkommen übereinstimmt.
Die Saladin Public Affairs ist geübt darin, Unternehmen in der Durchführung einer vom neuen EU-Gesetz geforderten, so genannten «Human Rights Due Diligence» entsprechend der «UN Guiding Principles on Business and Human Rights» zu unterstützen. Auch die Beschreibung und Berechnung eines Absenkpfads für CO2-Emissionen, welche die Vorgaben der so genannten «Science Based Targets Initiative» (SBTi) erfüllen, gehört zu unseren Kernkompetenzen.
Unser Vorgehen zeichnet sich dabei durch Pragmatismus aus. Wichtig ist, den neuen Anforderungen mit Augenmass zu begegnen und diese schrittweise umzusetzen – einfach anfangen ist wichtiger als von Beginn weg perfekt sein zu wollen. Nach unseren Erfahrungen schätzen das sämtliche Anspruchstruppen, vom Gesetzgeber über den Anteilseigner bis zum Kunden oder Mitarbeitenden. Wir helfen Ihnen gerne und kommen jederzeit für ein erstes, unverbindliches Gespräch vorbei.
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