Allgemeine Geschäftsbedingungen der SALADIN PUBLIC AFFAIRS

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsbereich der SALADIN PUBLIC AFFAIRS, nachfolgend „Agentur“ genannt. Die Agentur bietet Beratungsdienstleistungen im Bereich Public Affairs an.

Diese AGB gelten für den obengenannten Bereich sowie die weiteren Dienstleistungen, welche die Agentur in diesem Zusammenhang direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.

2. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur gelten ausschliesslich diese AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahme der Offerte der Agentur durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Agentur angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

4. Leistungen und Honorar

Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

Soweit im Einzelfall nichts Anderes geregelt ist, gilt der jeweils im Voraus festgelegte Preis gemäss Offerte. Vorbehalten sind Preis- und Kostenänderungen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen. Diese können jederzeit dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Die Agentur kann jederzeit in eigenem Ermessen Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beiziehen. Sie sorgt dabei jeweils für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Dritten.

5. Termine

Termine werden in gegenseitigem Einverständnis festgelegt und die Agentur ist bestrebt, diese einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Eingang eines Mahnschreibens des Kunden an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der Agentur (z. B. Ideen, Konzepte, konkrete Massnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschliesslich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt – die Zustimmung der Agentur erforderlich.

7. Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung gegenüber Dritten. Diese Geheimhaltungspflicht umfasst alle Informationen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen, die die Parteien im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten oder aus dem Auftrag gewonnen haben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

8. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von fünf Werktagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Wird die Agentur aus Gründen, die sie nicht beeinflussen kann, an der Erfüllung der ihr übertragenen Arbeiten verhindert, kann daraus kein Schadenersatz abgeleitet werden.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den von der Agentur vorgeschlagenen Massnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene Massnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von deren Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Massnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Massnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass für die Durchführung einer Massnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen. Entsteht der Agentur daraus Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Agentur zuständig.

10. Änderungen

Diese AGB können von der Agentur jederzeit geändert werden.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

Version vom 1. Januar 2019.