Berichterstattungspflichten - jetzt gilt es ernst!

Als Gegenvorschlag zur abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative wurden im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) Regeln zu «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» sowie «Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» festgeschrieben. Die Verordnung zu den Sorgfaltspflichten ist seit Anfang 2022 in Kraft. Die Verordnung zur so genannten Nachhaltigkeits-Berichterstattung regelt (nur) die Berichterstattung über Klimabelange, war bis am 7. Juli 2022 in Vernehmlassung und lehnt sich an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures an.

Unternehmen sollten das zweite Halbjahr 2022 dazu nutzen, herauszufinden, ob sie den verschärften Transparenz- oder Sorgfaltspflichten unterliegen und ob die dafür notwendigen Daten bereits erhoben werden. Basierend auf dieser so genannten Gap-Analyse kann das effizienteste Verfahren zur Bereitstellung der zukünftig geforderten Angaben definiert und eingeführt werden. Verstreicht zu viel Zeit, können Daten-Lücken entstehen, die im Nachhinein nicht mehr zu füllen sind und im schlechtesten Fall dazu führen, die gesetzlichen Pflichten nicht efüllen zu können.

Die Saladin Public Affairs unterstützt Sie gerne dabei, die verschärften Transparenz- oder Sorgfaltspflichten mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen.

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