Das neue EU-Lieferkettengesetz und wie Schweizer Unternehmen davon betroffen sind

Am 1. Juni 2023 stimmte das EU-Parlament für eine Verschärfung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes. Was bedeutet das, vor allem auch für Schweizer Unternehmen?

Mit der «Corporate Sustainability Due Diligence Directive» zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) werden Unternehmen dazu verpflichtet, Auswirkungen auf die Umwelt und Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu ermitteln und wenn möglich zu verhindern. Wenn die Richtlinie nach den anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Rat unverändert bleibt, sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro sowie Unternehmen aus Risikobranchen (z.B. Textilindustrie, Landwirtschaft, Gewinnung von Mineralien und Rohstoffen) ab 250 Mitarbeitenden und 40 Millionen Euro Umsatz davon betroffen.

Die Angaben zum Umsatz beziehen sich bei EU-Unternehmen auf den weltweiten Umsatz, bei Nicht-EU-Unternehmen gilt hingegen der EU-weite Umsatz. Damit sind, anders als bei der am 5. Januar 2023 in Kraft getretenen «EU Corporate Sustainability Reporting Directive» (CSRD), Schweizer Firmen auch ohne Tochterunternehmen in der EU direkt davon betroffen. Indirekt werden auch kleinere Schweizer Unternehmen betroffen sein, wenn sie in die EU liefern und von ihren Kunden abgefragt werden, so wie das für das Anfang 2023 in Kraft getretene Deutsche Lieferkettengesetz bereits gilt.

In der Schweiz müssen Unternehmen mit dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ebenfalls Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit einführen. Die entsprechende Verordnung (VSoTr) trat Anfang 2022 in Kraft. Mit Blick auf die beschriebenen Entwicklungen in der EU kann es sich lohnen, die in der Verordnung gewährte Ausnahme von gesetzlichen Pflichten zu wählen und von Anfang an internationale Regelwerke anzuwenden. Mit einer so genannte Human Rights Due Diligence (HRDD) nach OECD-Leitfaden etwa können die Verpflichtungen der Schweizer Gesetzgebung, Anfragen von Kunden aus der EU und wohl auch die Anforderungen in der CSDDD erfüllt werden.

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer die zunehmenden Pflichten in Bezug auf Transparenz und Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette pragmatisch aber korrekt erfüllen können, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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